Neues Infektionsschutzgesetz: Bitte beachten Sie
Liebe Patientinnen und Patienten,
Aufgrund der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (§ 28 b Abs. 2 IfSG – Testpflichten für Heilpraktiker*innen (Aktualisierte Fassung Stand 25.11.2021)) möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass somit das gesamte Personal der Testpflicht nachkommt.
Für Notfälle stellen wir auch Testungen bei uns zur Verfügung. Bitte beachten sie jedoch, dass es 15 Minuten dauert bis das Testergebnis da ist. Diese Testungen sollten dann aber vor dem Betreten der Praxis gemacht werden. Dafür haben wir im Außenbereich eine Teststation unter der Terrasse gemacht. Haben Sie Fragen dazu, rufen sie uns vorher an.
Wir wünschen Ihnen alles Beste,
Das Praxisteam
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